DRK-Nordsee-Reha-Klinik

Kostenträger

Sie können eine Reha als Anschlussrehabilitation (AR oder AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Heilverfahren (HV)/LMR (Leistung zur medizinischen Rehabilitation) ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt beantragen.

Wer die Kosten der Reha übernimmt, ist abhängig von Ihrer beruflichen Situation und der Ursache Ihrer Erkrankung. Kostenträger sind in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung, wenn Sie nicht (mehr) erwerbstätig sind, die Rentenversicherung für Erwerbstätige, die Berufsgenossenschaft, die Unfall- oder die Pflegeversicherung. Die DRK-Nordsee-Reha-Klinik Goldene Schlüssel wird bundesweit von den Krankenkassen belegt.

Im Krankenhaus helfen Ihnen der Sozialdienst oder Ihr*e behandelnde*r Ärzt*in, die Reha zu beantragen.
Andernfalls hilft Ihr*e Haus- oder Fachärzt*in beim Reha-Antrag.
Der Kostenträger prüft daraufhin die Notwendigkeit einer Rehabilitation und trifft spätestens nach drei Wochen eine Entscheidung. Wenn Sie den Reha-Antrag versehentlich beim falschen Kostenträger eingereicht haben, ist dieser verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten und Sie darüber zu informieren.
 

Inanspruchnahme einer privaten Zusatzversicherung

Da eine private Zusatzversicherung im allgemeinen nur für Akutkrankenhäuser gültig ist - d.h. eine AHB muss erforderlich sein, oder eine schwere Akuterkrankung liegt vor - muss ein Aufenthalt in der DRK-Nordsee-Reha-Klinik als stationäre Heilbehandlung beantragt werden. Achtung: Eine Kostenzusage liegt ausschließlich im Ermessen Ihrer privaten Zusatzversicherung und muss vor Beginn der stationären Behandlung vorliegen!
 

Private Krankenversicherung: Anschlussgesundheitsmaßnahme als stationäre Heilbehandlung

Die DRK-Nordsee-Reha-Klinik Goldene Schlüssel ist nach MbKK in "2b-aK/aR/AHB/Endo/Hemi/Ca, Akupunktur" eingruppiert. Sie führt stationäre Heilverfahren durch. Beantragen Sie eine stationäre Heilbehandlung bei Ihrer Beihilfe, die bei geltendem Anspruch anteilig die Kosten übernimmt. Die private Krankenversicherung trägt im Allgemeinen nur einen geringfügigen Kostenanteil.
 

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern!

Tel. 04863/702-125 oder -115
E-Mail:info-spo(at)drk-sh(dot)de

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