Patienten_Strandkorb_Innenhof-_3_.jpg

Sie befinden sich hier:

  1. Ihr Aufenthalt
  2. Ihr Weg zu uns
  3. Wunsch- und Wahlrecht

Selbstbestimmte Klinikwahl

Unsere Hausbroschüre

Zentrale / Auskunft: 
Tel. 04863 702-0 

Vor einer Anschlussheilbehandlung nach Krankenhausaufenthalt oder bei der Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme stehen Patientinnen und Patienten oft vor vielen Fragen:

  • Welche Klinik ist für mich geeignet?
  • Ist die Einrichtung auf meine Erkrankung spezialisiert?
  • Kann die Einrichtung mehrere Erkrankungen parallel behandeln?
  • Kann ich selbst eine Klinik auswählen?
  • Was kann ich tun, wenn der Leistungsträger meinen Wunsch ablehnt?

Ihre Wunschklinik

Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Klinik Ihrer gesundheitlichen Situation am besten gerecht wird.

Die DRK-Nordsee-Reha-Klinik Goldene Schlüssel deckt dank ihrer hohen Facharztdichte ein breites Indikationsspektrum ab. Erfahrungsgemäß zieht eine chronische Erkrankung weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich, die einen ganzheitsmedizinischen Ansatz erfordern. Insbesondere Menschen mit mehreren (chronischen) Erkrankungen profitieren von unserem interdisziplinären Behandlungskonzept, das den Menschen in all seinen gesundheitlichen Facetten und in seiner persönlichen Lebenssituation betrachtet.

Wunsch- und Wahlrecht

Als Patientin oder Patient haben Sie nach dem Sozialgesetzbuch (§8 SGB IX) ein Wunsch- und Wahlrecht, das Sie aktiv ausüben sollten. Ihr Leistungsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, o.ä.) muss demnach Ihrem berechtigten Klinikwunsch entsprechen. Dabei werden Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt. Ergänzen Sie Ihren Antrag daher mit einem Hinweis auf die Klinik Ihrer Wahl.

Widerspruchsrecht

Sofern Ihr Leistungsträger Ihrem Klinikwunsch nicht entspricht, muss er dies durch einen Bescheid schriftlich begründen. Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Oftmals wird nach einem Widerspruch Ihrem Wunsch doch entsprochen.

Hat Ihr Leistungsträger bereits eine Einrichtung vorgeschlagen, die nicht Ihren Wüschen entspricht, können Sie ebenfalls widersprechen. Teilen Sie Ihrem Leistungsträger - mit Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht - schriftlich die Klinik Ihrer Wahl mit.

Bei Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht oder zum Widerspruch bei Antragsablehnung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.